Lebensmittelrecht

Compliance

Sie entwickeln ein neues Produkt oder eine neue Verpackung…

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Innovationszyklus und der Produktentwicklung von der ersten Idee bis zur finalen Gestaltung des Etiketts. Von der lebensmittelrechtlichen Konformität der einzelnen Zutaten bis zur richtigen Kennzeichnung und der Verwendung von Claims auf der Verpackung und in der Werbung bringen wir unsere langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Innovationsmanagement und Regulatory Compliance ein.

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 betrifft alle Lebensmittel…
Daher müssen Sie alle Etiketten Ihrer Produkte überarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung neuer Etiketten, die den Anforderungen der neuen Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen.
Gerne organisieren wir zu diesem Thema auch Inhouse-Schulungen für Ihre Compliance-Verantwortlichen. Kontaktieren Sie uns für ein konkretes Angebot. Button mit Link zu Kontakt
Sie verkaufen Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel im Internet? Dann kommt ein erheblicher Änderungs- und Umstellungsbedarf auf Sie zu…
Die neue europäische Lebensmittelinformationsverordnung verlangt, dass ab Dezember 2014 dem Verbraucher zahlreiche Informationen wie z.B. eine Zutatenliste, Allergene, eine umfassende Nährwertdeklaration etc. bereits bei der Bestellung im Internet zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Ihres Webshops und der Aufbereitung aller gesetzlich verlangten Informationen für Ihre Produkte.
Sie möchten ein Produkt importieren…
Je weiter das Herkunftsland entfernt ist, desto schwieriger gestaltet sich das Thema Compliance, v.a. bei verarbeiteten Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln. Wir helfen Ihnen bei der Absicherung der lebensmittelrechtlichen Compliance bei importierten Produkten und bei der Übersetzung und Erstellung von Etiketten.
Sie möchten ein Produkt exportieren…
Je weiter das Zielland entfernt ist, desto schwieriger gestaltet sich das Thema Compliance, v.a. bei verarbeiteten Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln. In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern helfen wir Ihnen bei der Absicherung der lebensmittelrechtlichen Compliance bei Export-Produkten.


Due Diligence

Sie planen die Übernahme eines Lebensmittelunternehmens…
Bei der Übernahme von Firmen muss auf vieles geachtet und vieles bis ins kleinste Detail durchleuchtet werden: Umsätze, Mitarbeiter, Kosten etc. Was dabei meist zu kurz kommt, ist die Due Diligence bei der lebensmittelrechtlichen Bewertung der hergestellten Produkte und der verwendeten Rezepturen, Zutaten und Verpackungen. Im Rahmen einer geplanten Übernahme analysieren wir diesen Bereich für Sie bis ins letzte Detail, entweder selbständig oder gemeinsam mit Ihrem Due Diligence-Team.
Sie beabsichtigen den Kauf einer Marke inklusive der dazu gehörigen Rezeptur…
Beim Kauf einer Marke inklusive der dazu gehörigen Rezeptur kommt die lebensmittelrechtliche Due Diligence hinsichtlich der verwendeten Rezeptur, Zutaten und Verpackungen oft zu kurz. Im Rahmen einer geplanten Akquisition analysieren wir diesen Bereich für Sie bis ins kleinste Detail, entweder selbständig oder gemeinsam mit Ihrem Due Diligence-Team.


Zulassungen

Sie möchten wissen, ob Ihr neues Produkt eine Zulassung benötigt…
Normalerweise benötigen Lebensmittel in der EU keine besondere Zulassung. Davon ausgenommen sind neuartige Lebensmittel („Novel Food“). Wir sagen Ihnen, ob die exotische Frucht aus Hawaii oder die bisher in Europa unbekannten Produkte aus Neuseeland, die Sie in der EU vermarkten möchten, eine Zulassung benötigen. Sollte dies der Fall sein, führen wir für Sie die Zulassung durch.
Sie möchten ein zulassungspflichtiges Produkt (z.B. „Novel Food“) oder eine zulassungspflichtige Technologie auf den Markt bringen…
Wir führen für Sie die Zulassung durch. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit den europäischen Zulassungsverfahren und unsere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Brüssel und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma sind wir mit allen bürokratischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen für diese Verfahren bestens vertraut.
Sie benötigen eine EU-weite Zulassung für Zusatzstoffe, Aromen oder Enzyme…
Wir führen für Sie die Zulassung durch. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit den europäischen Zulassungsverfahren und unsere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Brüssel und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma sind wir mit allen bürokratischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen für diese Verfahren bestens vertraut.
Welche Claims kann ich für meine Produkte machen?…
Die Werbung mit dem Gesundheitsnutzen von Lebensmitteln oder deren besondere Nährwerteigenschaften hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Wir sagen Ihnen, welche Claims Sie für Ihre Produkte im Einklang mit der europäischen Health Claims-Verordnung 1924/2006 machen können. Wenn Sie die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben für neue innovative Produkte oder Zutaten planen, finden Sie mit uns die Partner, die für Sie das Zulassungsverfahren durchführen.
Was tun, wenn ein Zusatzstoff oder ein Aromastoff für mein Produkt in der EU nicht zugelassen ist?…
Neben der Zulassung von Claims planen und führen wir auch die EU-Zulassung von Zusatzstoffen und Aromastoffen durch. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit den europäischen Zulassungsverfahren und unsere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Brüssel und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma sind wir mit allen bürokratischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen für diese Verfahren bestens vertraut.
Sie haben ein neues Recyclingverfahren für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff entwickelt und wollen dieses in der EU zum Einsatz bringen…
Die EG-Verordnung 282/2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verlangt, dass Recyclingverfahren für Kunststoffe für Lebensmittelverpackungen zuzulassen sind. Wir bestimmen mit Ihnen die dafür notwendigen Tests und führen für Sie dieses Zulassungsverfahren durch.


Zolltarif

Sie möchten sicher sein, dass die von Ihnen hergestellten Produkte, Halbwaren, Zutaten oder Verpackungen unter die günstigsten Zolltarife fallen…
Der richtigen zolltariflichen Einreihung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen, Zutaten und Verpackungen kommt große wirtschaftliche Bedeutung zu. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und der Kombinierten Nomenklatur der EU bestimmen wir die richtige zolltarifliche Einreihung für Ihre Produkte und identifizieren Optimierungspotenzial.
Ihr Lieferant liefert Ihnen Produkte, Halbwaren, Zutaten oder Verpackungen unter einer Zolltarifnummer, die mit hohen Zollsätzen belegt ist oder von den Zollbehörden nicht anerkannt wird…
Besonders im Lebensmittelbereich können die Zolltarife für Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland stark schwanken. Ob Sie 0% oder 30% Zoll bezahlen müssen, hängt neben dem Ursprungsland von der zur Anwendung kommenden Zolltarifnummer ab. Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten der zolltariflichen Einreihung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen, Zutaten und Verpackungen, identifizieren Optimierungspotenzial und beantragen gegebenenfalls unverbindliche oder verbindliche Tarifauskünfte, um Rechtssicherheit zu erlangen.


Lobbying

Sie wollen Ihre Interessen besser vertreten…
Wir beraten Sie bei der nationalen und europäischen Interessenvertretung und identifizieren mögliche Partner wie z.B. Verbände und Organisationen. Unsere langjährige Erfahrung mit den europäischen Institutionen und den europäischen Gesetzgebungsverfahren hilft uns bei der Erstellung möglichst zielgerichteter und effektiver Handlungsoptionen.
Benötigen Sie oder Ihre Branche einen neuen Verband?…
„Auch Verbände sind das Resultat einer Make-or-Buy-Entscheidung“ (James M. Buchanan, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften 1986).
Wir erarbeiten mit Ihnen die Entscheidungsgrundlagen und beraten Sie bei der Gründung von nationalen und internationalen Verbänden.


Krisen

Ihr Produkt ist falsch deklariert, z.B. fehlen die Allergene. Müssen Sie es zurückrufen?…
Wir analysieren jeden Einzelfall auf Grund seiner spezifischen Details und erarbeiten mit Ihnen konkrete nächste Schritte. Auf Grund einer den Anforderungen des EU-Rechts entsprechenden Risikoanalyse ermitteln wir, welchen Informations- bzw. Aktionspflichten Sie nachkommen müssen.
Ihre Firma wird erpresst……
Die Erpressung von Lebensmittelherstellern oder -händlern kommt immer wieder vor und reicht von amateurhaften Versuchen bis zur Ausübung massiver krimineller Energie. Unsere Erfahrungen mit solchen Situationen helfen uns, eine realistische Risikobewertung durchzuführen und gemeinsam mit Ihnen und anderen Partnern im Krisenmanagement die richtigen Schritte zu setzen. Gleichzeitig liegt unsere Stärke in der Erstellung von und Mitwirkung an Krisen-PR, insbesondere in der mediengerechten Darstellung von wissenschaftlichen Sachverhalten.
Sie wurden von einem Mitbewerber oder einer NGO verklagt und das Medienecho ist groß……
In solchen Situationen unterstützen wir Sie sowohl bei der internen und externen Kommunikation, als auch bei der gutachterlichen Bewertung und Abwendung von Klagen.


Vertretung in Verfahren

Vertretung und Betreuung von Verfahren vor Behörden und Gerichten……
In nationalen und europäischen Verwaltungsverfahren wie z.B. bei Zulassungen vertreten wir Sie kompetent und ergebnisorientiert.
Unser oberstes Ziel ist die außergerichtliche Einigung mit Mitbewerbern, Behörden oder NGOs und die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, vertreten wir Sie im Rahmen unserer Zulassung auch vor Gericht oder greifen auf unser Partner-Netzwerk zurück.

Kontaktieren Sie uns für konkrete Fragestellungen.

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